45.1 Rechtsstellung des Ausgleichsberechtigten

Autor: Götsche

Die für den VA maßgebenden Regelungen des Steuerrechts tragen dem Ziel des Gesetzgebers Rechnung, eine möglichst gleichwertige Teilhabe beider Eheleute an den in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechten zu gewährleisten. Der Ausgleichsberechtigte erlangt bezüglich des übertragenen Anrechts steuerrechtlich die gleiche Rechtsstellung wie der Ausgleichspflichtige. Gleichzeitig sind die Regelungen des Steuerrechts durch das Alterseinkünftegesetz geprägt, durch das die Rentenbesteuerung seit dem Jahr 2005 stufenweise vereinheitlicht wird (näher HK-VersAusgl/Breuers, 2. Aufl. 2015, Einl. Rdnr. 41 ff.).

Letzte redaktionelle Änderung: 07.01.2020