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1965
BVerwG
BVerwG vom 05.03.1965
VIII C 84.64
Normen:
BGB
§
1616
;
Fundstellen:
DÖV 1966, 64
FamRZ 1965, 326
NJW 1965, 1291
BVerwG - 05.03.1965 (VIII C 84.64) - DRsp Nr. 1994/6769
BVerwG,
vom 05.03.1965
- Aktenzeichen VIII C 84.64
DRsp Nr. 1994/6769
Die Entscheidung über eine Namensänderung steht im Ermessen der Behörde.
Normenkette:
BGB
§
1616
;
Fundstellen
DÖV 1966, 64
FamRZ 1965, 326
NJW 1965, 1291
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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