LG Mannheim - 19.09.1973 (4 T 43/73) - DRsp Nr. 1994/15035
LG Mannheim, vom 19.09.1973 - Aktenzeichen 4 T 43/73
DRsp Nr. 1994/15035
Einer Legitimation stehen keine berechtigte Interessen der Ehefrau entgegen, wenn der Ehemann schon seit vielen Jahren auf Dauer von seiner Familie getrennt lebt und die Legitimation weder tatsächliche noch rechtliche Nachteile für die Familie zur Folge hat.