BGH - Vorlagebeschluß vom 12.01.1989 (V ZB 1/88)
I. Die Beteiligten zu 1 und 3 sind miteinander verheiratet. Sie leben im gesetzlichen Güterstand. Ein Ehescheidungsverfahren ist anhängig. Die Beteiligte zu 1 verkaufte dem Beteiligten zu 2 durch notariellen Vertrag [...]