LG Augsburg - Urteil vom 30.03.1990 (2 O 4939/89) - DRsp Nr. 1998/11720
LG Augsburg, Urteil vom 30.03.1990 - Aktenzeichen 2 O 4939/89
DRsp Nr. 1998/11720
Das Staatliche Gesundheitsamt oder deren Mitarbeiter verletzen die ihnen obliegende Amtspflicht nicht dadurch, daß sie es ohne konkrete Anhaltspunkte für fremdschädigendes Verhalten eines Drogenabhängigen unterlassen, diesen nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz unterzubringen.