LG Hanau - Beschluß vom 20.06.1994 (3 T 96/94) - DRsp Nr. 1995/6597
LG Hanau, Beschluß vom 20.06.1994 - Aktenzeichen 3 T 96/94
DRsp Nr. 1995/6597
Die Kosten für die Erstausstattung eines nichtehelich geborenen Säuglings sind in den Regelbedarf eingerechnet, sie stellen daher keinen Sonderbedarf im Sinne des § 1613 Abs. 2BGB dar.