LG Koblenz - Beschluss vom 07.02.2011 (6 T 106/10)
1. Die Erinnerung des Erinnerungsführers gegen die Kostenrechnung vom 16.11.2010 wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. I. Mit Beschluss vom 09. [...]