LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 27.12.2012 (L 8 U 1670/11)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 2. März 2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. I. Zwischen den Beteiligten ist [...]