OVG Niedersachsen - Beschluss vom 13.08.2012 (4 PA 198/12)
Die Beschwerde der Klägerin gegen den erstinstanzlichen Beschluss ist unbegründet. Denn das Verwaltungsgericht hat im Ergebnis zu Recht den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ihre Klage [...]