Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 24. August 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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Umstritten ist, ob der volljährig gewordene Kläger einer Erstattungsforderung des beklagten Jobcenters nicht mehr ausgesetzt ist.
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