BSG - Beschluss vom 16.01.2023 (B 5 R 188/22 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. September 2022 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten [...]