Der Antrag des Antragstellers vom 7. Juni 2023 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3.Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die weitere Beteiligte ist gemäß Bescheid des zuständigen Landratsamts vom 23. März 2023 als berufliche Betreuerin nach § 24 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) registriert. Sie ist bei dem antragstellenden Betreuungsverein angestellt. Dieser beantragte mit Schreiben vom 13. März 2023 bei dem an seinem Sitz zuständigen Amtsgericht die Einstufung der weiteren Beteiligten in die Vergütungstabelle C der Anlage zu § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG).
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