Hans Joachim Weber hat sich als Richter über 25 Jahre lang – lange Zeit als Vorsitzender einer Beschwerdekammer – mit Wohnungseigentumsstreitigkeiten befasst. Zuletzt bis zu seiner Pensionierung 2017 war er als Vizepräsident des LG Waldshut-Tiengen als Vorsitzender von Strafkammern und einer zivilrechtliche Beschwerdekammer tätig. Er setzte sich durch seine Mitarbeit bei einem Großkommentar (Soergel) auch wissenschaftlich mit dem WEG auseinander und hat in diesem Großkommentar 2017 die §§ 6, 11–19, 25–26, 29, 30–42, 50 und 61–64 kommentiert. Bei ibr-online kommentiert Herr Weber fortlaufend aktuelle Entscheidungen. Darüber hinaus bildet er seit mehr als 20 Jahren Anwälte, Makler und Hausverwalter im WEG-Recht fort.
In diesem Werk hat er die Kapitel „Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entstehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“, „Änderungen von Vereinbarungen“, „Anspruch der Gemeinschaft gegen Verwalter auf Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht“, „Ansprüche der Gemeinschaft und der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter; Ansprüche des Verwalters gegen die Gemeinschaft und die Wohnungseigentümer“, „Verwaltungsbeirat“, „Wohnungsentziehungsklage“, „Streitwert, Kosten und Kostenfestsetzung“, „Übergangsvorschriften“ sowie die Muster des Kapitels „Einstweiliger Rechtsschutz“ bearbeitet.
Thomas Emmert ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts tätig. Neben seiner fachpublizistischen Tätigkeit, u.a. als Mitherausgeber des Handbuchs des Mietrechts von Hannemann/Wiek/Emmert und regelmäßiger Autor von Urteilsbesprechungen für IMR und jurisPR-MietR ist er als Referent bei einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen und als langjähriges Mitglied des Prüfungsausschusses für die Fortbildungsprüfungen „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in“ der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim tätig.
In diesem Werk hat er die Kapitel „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – Ausübung von Rechten und Pflichten der Gemeinschaft“, „Anspruch der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft auf ordnungsmäßige Verwaltung“, „Anspruch der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft auf ordnungsmäßige Verwaltung – Erhaltungsmaßnahmen und Erhaltungsrücklage“, „Anspruch der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft auf ordnungsmäßige Verwaltung – Bauliche Veränderungen, Kosten und Nutzungen“ sowie „Anspruch der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft auf ordnungsmäßige Benutzung“ bearbeitet.
Franka Ackermann ist Rechtsanwältin, LL.M. und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Parallel zu ihrer Tätigkeit schloss sie an der Fernuniversität Hagen den Master of Law ab. Seit Jahren richtet sie ihren Fokus ausschließlich auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie ist bei der Kanzlei Wanderer und Partner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte PartG mbH in Berlin tätig.
In diesem Werk hat sie das Kapitel „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – Eigentümerversammlung“ sowie die Muster des Kapitels „Verfahrensrechtliche Besonderheiten im WEG-Prozess“ bearbeitet.
Wiebke Först arbeitet in einer mittelständischen Kanzlei in Neuss als niedergelassenen Rechtsanwältin im Bereich des Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts. Sie ist Mitglied des Redaktionsbeirats der Zeitschrift IMR und Bearbeiterin des Werks „Praxis des Wohnungseigentums“ von Bärman/Seuß (6. Aufl.). Darüber hinaus veröffentlicht sie in verschiedenen Fachzeitschriften und schult Rechtsanwälte und Verwalter im Rahmen von Fortbildungs- und Fachveranstaltungen.
In diesem Werk hat sie das Kapitel „Ansprüche gegen Dritte“ bearbeitet.
Volker Grundmann ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit über 20 Jahren als selbständiger Rechtsanwalt im Immobilienrecht tätig und Inhaber der immobilienrechtlich ausgerichteten Fachkanzlei GRUNDMANN IMMOBILIEN- ANWÄLTE in Berlin. Er ist regelmäßig Referent in branchenspezifischen Fortbildungen und veröffentlicht als Autor in Fachbüchern und -zeitschriften.
In diesem Werk hat er das Kapitel „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – Eigentümerversammlung“ sowie die Muster des Kapitels „Verfahrensrechtliche Besonderheiten im WEG-Prozess“ bearbeitet.
Dr. Edgar Güldü ist Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität Hohenheim sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Nach seinem Studium war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter für eine Anwaltskanzlei am BGH und am Institut für Privatrecht der Universität Hohenheim beschäftigt. An der IHK der Region Stuttgart wirkt er bei der Immobilienmaklerausbildung mit.
In diesem Werk hat er das Kapitel „Nichtigkeitsfeststellung und Anfechtung des Beschlusses – formelle Gründe“ bearbeitet.
Erich-Wolfgang Moersch ist Rechtsanwalt und neben seinem Schwerpunkt als Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Hannemann, Eckl & Moersch in Karlsruhe nach langjähriger Tätigkeit als Insolvenz- und Zwangsverwalter seit vielen Jahren spezialisiert auf Immobiliarvollstreckungs-, insbesondere Zwangsverwaltungsrecht. Er ist neben seiner mittlerweile über 30-jährigen Anwaltstätigkeit als Fachbuchautor und Dozent in Fortbildungsveranstaltungen, in der Fachanwaltsfortbildung sowie in berufsbegleitenden Studiengängen tätig.
In diesem Werk hat er die Kapitel „Zwangsvollstreckung“ und „Insolvenz“ bearbeitet.
Andreas Spreng ist Richter am LG Konstanz und derzeit in einer erstinstanzlichen Zivilkammer tätig. Wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten bearbeitete er während seiner lang- jährigen Tätigkeit als Amtsrichter an den AGs Konstanz und Villingen-Schwenningen. Daneben setzt er sich durch seine Mitarbeit beim Großkommentar Soergel wissenschaftlich mit dem WEG auseinander.
In diesem Werk hat er die Kapitel „Verfahrensrechtliche Besonderheiten im WEG-Prozess“ und „Einstweiliger Rechtsschutz“ bearbeitet.
Katrin Weber ist Richterin am AG Ludwigshafen am Rhein. Nach Tätigkeiten an verschiedenen Amtsgerichten erfolgten Abordnungen als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den BGH zum Wohnraummietsenat (VIII. Zivilsenat) von 2016 bis 2019 und das Pfälzische OLG Zweibrücken. Während ihrer Tätigkeit am Amtsgericht beschäftigte sie sich insbesondere mit dem Wohnraummietrecht, aber auch zuletzt mit dem Wohnungseigentumsrecht.
In diesem Werk hat sie das Kapitel „Streitigkeiten aus Mietverhältnis“ bearbeitet.