(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Geschäftswert richten, bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach Tabelle A oder Tabelle B. (2) 1Die Gebühr beträgt bei einem Geschäftswert bis 500 Euro nach Tabelle A 40 Euro, nach Tabelle B 15 Euro. 2Sie erhöht sich bei einem
Geschäftswert bis … Euro für jeden angefangenen Betrag von weiteren … Euro in Tabelle A um … Euro in Tabelle B um … Euro 2 000 500 21,00 4,00 10 000 1 000 22,50 6,00 25 000 3 000 30,50 8,00 50 000 5 000 40,50 10,00 200 000 15 000 140,00 27,00 500 000 30 000 210,00 50,00 über 500 000 50 000 210,00 5 000 000 50 000 80,00 10 000 000 200 000 130,00 20 000 000 250 000 150,00 30 000 000 500 000 280,00 über 30 000 000 1 000 000 120,00
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