I.
Die Beteiligten zu 2) bis 10) sind die Miteigentümer der vorbezeichneten Wohnungseigentumsanlage, die durch die Teilungserklärung der Beteiligten 10) vom 14.02.2001 (UR-Nr. ... Notar P in B) begründet worden ist. Die Beteiligte zu 10) ist weiterhin Eigentümerin von 10 der insgesamt 18 Eigentumswohnungen. Geschäftsführerin der Beteiligten zu 10) ist die Beteiligte zu 1), die unter der einzelkaufmännischen Firma X Verwaltung von Immobilien Wohnungseigentumsverwaltungen durchführt. Diese Firma ist in Ziff. V der Teilungserklärung für die Dauer von fünf Jahren zur Verwalterin der Anlage bestellt worden, und zwar mit der aus dem mitbeurkundeten Verwaltervertrag ersichtlichen Maßgabe, daß ihre Abberufung auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt worden ist.
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