Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14. Februar 2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Hannover teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.093,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Dezember 2009 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 359,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 30. Dezember 2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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