Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (
Das Prozesskostenhilfeverfahren wird auf Antrag der Antragstellerin an das Amtsgericht Aachen verwiesen.
I.
Die Antragstellerin nimmt die Antragsgegnerin wegen der Verletzung von Pflichten, die sich aus der schuldrechtlichen Sonderverbindung einer gemeinsamen Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft H. X, 00000 B., ergeben sollen, auf Ersatz zahlreicher Schäden in Anspruch.
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