OLG Hamburg - Beschluss vom 12.05.2004
2 Wx 103/96
Normen:
WEG § 28 ; HeizkostenV § 9a ;
Fundstellen:
ZMR 2004, 769

Abrechnung der Heizkosten bei Vereitelung der Ablesung

OLG Hamburg, Beschluss vom 12.05.2004 - Aktenzeichen 2 Wx 103/96

DRsp Nr. 2006/10153

Abrechnung der Heizkosten bei Vereitelung der Ablesung

»1. Konnten in der Vergangenheit Messröhrchen in einer Wohnungseigentumseinheit nicht ausgetauscht werden, muss im Wege des Ersatzverfahrens nach § 9 a HKVO abgerechnet werden. 2. Die Auswahl unter den zulässigen Ersatzverfahren ist eine gerichtlich überprüfbare Ermessensentscheidung der Gemeinschaft. 3. Auch eine sog. "Wiederholungsschätzung" ist zulässig, und zwar aufgrund der Messergebnisse vergleichbarer Räume.«

Normenkette:

WEG § 28 ; HeizkostenV § 9a ;
Fundstellen
ZMR 2004, 769