Abrechnung der Heizkosten bei Vereitelung der Ablesung
OLG Hamburg, Beschluss vom 12.05.2004 - Aktenzeichen 2 Wx 103/96
DRsp Nr. 2006/10153
Abrechnung der Heizkosten bei Vereitelung der Ablesung
»1. Konnten in der Vergangenheit Messröhrchen in einer Wohnungseigentumseinheit nicht ausgetauscht werden, muss im Wege des Ersatzverfahrens nach § 9 a HKVO abgerechnet werden.2. Die Auswahl unter den zulässigen Ersatzverfahren ist eine gerichtlich überprüfbare Ermessensentscheidung der Gemeinschaft.3. Auch eine sog. "Wiederholungsschätzung" ist zulässig, und zwar aufgrund der Messergebnisse vergleichbarer Räume.«