Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 24. September 2021 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt vom 8. Februar 2019 zurückgewiesen worden ist.
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