I.
Die Antragsteller sind Mitglieder einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft, die von der Antragsgegnerin verwaltet wird. Die Anlage umfasst insgesamt 62 Wohn- und Gewerbeeinheiten.
Die Antragsteller haben beantragt, die Verwalterin zu verpflichten, ihnen gegen Erstattung der Kosten Kopien der Einzelabrechnungen des Abrechnungsjahres 1.1.2004 bis 31.12.2004 für sämtliche Wohn- und Gewerbeeinheiten zu erstellen. Mit Beschluss vom 18.5.2006 hat das Amtsgericht den Antrag abgewiesen. Auf die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsteller hat das Landgericht mit Beschluss vom 27.10.2006 die amtsgerichtliche Entscheidung aufgehoben und die Antragsgegnerin antragsgemäß verpflichtet. Mit ihrer sofortigen weiteren Beschwerde verfolgt die Antragsgegnerin das Ziel, die Entscheidung des Amtsgerichts wieder herzustellen.
II.
Das Rechtsmittel der Antragsgegnerin ist zulässig, in der Sache aber nicht begründet.
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