OLG München - Beschluss vom 21.05.2007
34 Wx 148/06
Normen:
WEG § 28 Abs. 3 ;
Fundstellen:
MietRB 2007, 205
NZM 2007, 734
OLGReport-München 2007, 650
ZMR 2007, 723
ZfIR 2007, 774
Vorinstanzen:
LG München I, vom 09.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 6490/06
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen II 430/04

Abrechnungswidrige Ausweisung der Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahme als Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage

OLG München, Beschluss vom 21.05.2007 - Aktenzeichen 34 Wx 148/06

DRsp Nr. 2007/12019

Abrechnungswidrige Ausweisung der Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahme als Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage

»Es widerspricht einer ordnungsgemäßen Abrechnung, eine Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahmen, die im gleichen Wirtschaftsjahr erhoben und zweckentsprechend verbraucht wurde, als "Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage" in der Jahresabrechnung auszuweisen, auch wenn die Umlage kurzzeitig dem Rücklagenkonto gutgeschrieben wurde.«

Normenkette:

WEG § 28 Abs. 3 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer älteren Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.