Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16. Dezember 2010 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert beträgt für die Berufungsinstanz bis zum 8. April 2010 4.000 €, für die Zeit ab dem 9. April 2010 und für die Revisionsinstanz 3.220,92 €.
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