I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Eigentümerin eines 1920 errichteten, in einem Sanierungsgebiet liegenden Gebäudes. Die Klägerin führte Sanierungsmaßnahmen durch, die 1993 abgeschlossen wurden. Hierfür wandte sie 1 051 443,36 DM auf, wobei sie einen Sanierungszuschuss in Höhe von 195 380,00 DM erhielt. Die zuständige Gemeinde stellte ihr im Oktober 1994 eine Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aus. Dementsprechend stellte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die Einkünfte 1993 bis 1995 aus dem Objekt unter Berücksichtigung erhöhter Absetzungen nach § 7h EStG fest.
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