Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird das Urteil des Kammergerichts vom 20. Januar 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird auf bis zu 25.000 € festgesetzt.
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