I.
Die Antragsteller (Beteiligte zu I.) und die Beteiligten zu II. bilden gemeinsam die Wohnungseigentümergemeinschaft der im Rubrum genannten Wohnanlage, die aus 203 Wohnungs- und 7 Teileigentumseinheiten besteht. Die Anlage wird durch vier Hauskörper gebildet, die an drei Straßen in der Berliner City liegen.
Der Antragsteller zu I. 1. ist Eigentümer der Teileigentumseinheit 1.43, die Antragsteller zu I. 2. bis I.4 sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts Eigentümer der weiteren Teileigentumseinheit Nr. 3.64 und der Antragsteller zu I. 5 ist Eigentümer der Teileigentumseinheit 4.58. Ihre Teileigentumseinheiten (Läden) sind nur von der jeweiligen Straße aus zugänglich.
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