Der Wohnungseigentümerversammlung wurde folgender Antrag zur Entscheidung vorgelegt und mehrheitlich angenommen: »Alle Eigentumswohnungen werden an das Breitbandnetz der Deutschen Bundespost vorerst für den Empfang der Fernsehprogramme Deutsches Fernsehen 1, 2 und 3 sowie Österreich 1 und 2 und für den Radioempfang im Wellenbereich UKW angeschlossen: die Verwalterin wird beauftragt, mit der Deutschen Bundespost einen 10-Jahres-Vertrag abzuschließen: die Gemeinschaftsantennenanlagen werden stillgelegt.« Gegen diesen Mehrheitsbeschluß wenden sich die Antragsteller.
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