I.
Die Antragstellerin, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, macht gegen den Antragsgegner, der ihr Mitglied ist, Wohngeldansprüche geltend in Höhe von insgesamt
915,96 EUR zuzüglich Zinsen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Die Jahresabrechnung 2004 vom 17.7.2005 wurde in der Eigentümerversammlung vom 27.7.2005 genehmigt, die Fälligkeit wurde zum 1.9.2005 beschlossen. Hieraus ergibt sich eine Nachzahlungsverpflichtung des Antragsgegners in Höhe von 184,96 EUR.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|