OLG München - Beschluss vom 08.03.2007
34 Wx 2/07
Normen:
FGG § 12 § 13 Satz 3 ; WEG § 24 Abs. 6 § 26 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2007, 1245
NZM 2007, 647
OLGReport-München 2007, 421
ZfIR 2007, 651
Vorinstanzen:
LG Regensburg - 7 T 385//06 - 07.12.2006,
AG Regensburg, vom 14.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen II 20/06

Amtsermittlung des Tatrichters bei Zweifeln an der Vollmacht des Wohnungseigentumsverwalters zur Beauftragung eines Rechtsanwalts

OLG München, Beschluss vom 08.03.2007 - Aktenzeichen 34 Wx 2/07

DRsp Nr. 2007/6139

Amtsermittlung des Tatrichters bei Zweifeln an der Vollmacht des Wohnungseigentumsverwalters zur Beauftragung eines Rechtsanwalts

»Wird die Vollmacht des Verwalters, zur Geltendmachung von Wohngeldforderungen namens der Gemeinschaft einen Rechtsanwalt zu beauftragen, angezweifelt, weil der gefasste Bestellungsbeschluss aus formellen wie materiellen Gründen unwirksam sei, hat der Tatrichter die dazu maßgeblichen Tatsachen nach § 12 FGG von Amts wegen zu ermitteln. Durch die in § 13 Satz 3 FGG und § 26 Abs. 4 WEG vorgeschriebene Urkundenform ist er nicht gebunden.«

Normenkette:

FGG § 12 § 13 Satz 3 ; WEG § 24 Abs. 6 § 26 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 § 43 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, macht gegen den Antragsgegner, der ihr Mitglied ist, Wohngeldansprüche geltend in Höhe von insgesamt

915,96 EUR zuzüglich Zinsen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Die Jahresabrechnung 2004 vom 17.7.2005 wurde in der Eigentümerversammlung vom 27.7.2005 genehmigt, die Fälligkeit wurde zum 1.9.2005 beschlossen. Hieraus ergibt sich eine Nachzahlungsverpflichtung des Antragsgegners in Höhe von 184,96 EUR.