FG München - Urteil vom 20.09.2007
5 K 221/06
Normen:
EStG § 21 ;

Anerkennung eines Mietverhältnisses mit nahen Angehörigen; Fremdvergleich

FG München, Urteil vom 20.09.2007 - Aktenzeichen 5 K 221/06

DRsp Nr. 2007/21595

Anerkennung eines Mietverhältnisses mit nahen Angehörigen; Fremdvergleich

Ein Mietverhältnis mit nahen Angehörigen, hier den (Schwieger-)Eltern, ist einkommensteuerlich nicht anzuerkennen, wenn eine quantitativ und qualitativ erhebliche Vielzahl objektiver Gegebenheiten auf eine private Veranlassung hindeutet.

Normenkette:

EStG § 21 ;

Tatbestand:

I.

Die inzwischen geschiedenen Kläger reichten für die Kalenderjahre 1997 bis 2001 beim Beklagten, dem Finanzamt Landsberg/Lech, gemeinsame Einkommensteuererklärungen ein. Beide erklärten darin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ihrer Dachgeschosswohnung im ansonsten eigengenutzten Einfamilienhaus in ....