Der Beklagte schloß als Verwalter der Wohnungseigentumsanlage G. Straße in B. eine Gebäudeversicherung bei der ...Versicherungs-AG ab.
Das Grundstück G. Straße hatte früher im Eigentum des Klägers gestanden, der es mit Teilungserklärung vom 23. Oktober 1972 in 22 Eigentumswohnungen bzw. Gewerbe-Teileigentum aufgelöst hatte.
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