OLG Köln - Beschluss vom 03.07.2019
2 Wx 169/19
Normen:
GBO § 15 Abs. 3 S. 1; WEG § 12 Abs. 1; GBO § 29 Abs. 1;
Fundstellen:
NotBZ 2020, 155
Vorinstanzen:
AG Bergheim, vom 09.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen KT-2371-20

Anforderungen an den Nachweis der Beglaubigung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2019 - Aktenzeichen 2 Wx 169/19

DRsp Nr. 2019/17517

Anforderungen an den Nachweis der Beglaubigung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

Ein den Anforderungen des § 15 Abs. 3 GBO entsprechender Prüfvermerk des Notars liegt vor, wenn dieser in der gestempelten und unterschriebenen Beschwerdeschrift ausdrücklich bestätigt, die Verwalterzustimmung auf ihre Eintragungsfähigkeit gem. § 15 Abs. 3 S. 1 GBO geprüft zu haben. Dass der Prüfvermerk der Form einer Vermerkurkunde gem. § 39 BeurkG entspricht, ist nicht erforderlich.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 14.05.2019 wird der am 09.05.2019 erlassene Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Bergheim, KT-2371-20, aufgehoben.

Normenkette:

GBO § 15 Abs. 3 S. 1; WEG § 12 Abs. 1; GBO § 29 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Beteiligte zu 1) ist im Grundbuch eingetragener Eigentümer des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes.