Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 14.05.2019 wird der am 09.05.2019 erlassene Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Bergheim, KT-2371-20, aufgehoben.
I.
Der Beteiligte zu 1) ist im Grundbuch eingetragener Eigentümer des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|