KG - Beschluss vom 11.09.2018
1 W 233/18
Normen:
GBO § 29; WEG § 26 Abs. 3; WEG § 24 Abs. 6;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Mitte, vom 20.06.2018

Anforderungen an den Nachweis der Bestellung zum Verwalter gegenüber dem Grundbuchamt

KG, Beschluss vom 11.09.2018 - Aktenzeichen 1 W 233/18

DRsp Nr. 2018/13770

Anforderungen an den Nachweis der Bestellung zum Verwalter gegenüber dem Grundbuchamt

1. Die Nachweiserleichterung der §§ 26 Abs. 3, 24 Abs. 6 Satz 2 WEG gilt entsprechend, wenn die Beschlussniederschrift von einem werdenden Wohnungseigentümer unterzeichnet worden ist. 2. Im Grundbuchverfahren muss dabei nicht nachgewiesen werden, dass die Wohnung dem werdenden Wohnungseigentümer bereits übergeben worden ist.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Anträge vom 24. Juli 2017 - jeweils eingegangen bei dem Grundbuchamt am 27. Juli 2017 - auf Eigentumsumschreibung an die Beteiligten zu 2 und 3 zu vollziehen.

Normenkette:

GBO § 29; WEG § 26 Abs. 3; WEG § 24 Abs. 6;

Gründe:

I.

Die Beteiligte zu 1 war Eigentümerin zweier Grundstücke, an denen sie Wohnungseigentum errichtete und veräußerte. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die daraus entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaften. Neben der Beteiligten zu 1 sind als Mitglied der Beteiligten zu 2 spätestens seit dem 6. Juli 2017 (Grundbuch von Prenzlauer Berg Blatt 3## N), als Mitglied der Beteiligten zu 3 spätestens seit dem 11. Dezember 2017 (Grundbuch von Prenzlauer Berg Blatt 3## N) weitere Eigentümer im Grundbuch eingetragen.