Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Anträge vom 24. Juli 2017 - jeweils eingegangen bei dem Grundbuchamt am 27. Juli 2017 - auf Eigentumsumschreibung an die Beteiligten zu 2 und 3 zu vollziehen.
I.
Die Beteiligte zu 1 war Eigentümerin zweier Grundstücke, an denen sie Wohnungseigentum errichtete und veräußerte. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die daraus entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaften. Neben der Beteiligten zu 1 sind als Mitglied der Beteiligten zu 2 spätestens seit dem 6. Juli 2017 (Grundbuch von Prenzlauer Berg Blatt 3## N), als Mitglied der Beteiligten zu 3 spätestens seit dem 11. Dezember 2017 (Grundbuch von Prenzlauer Berg Blatt 3## N) weitere Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
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