Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Trier - Einzelrichter - vom 26. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren und das erstinstanzliche Verfahren wird auf jeweils 10.200,00 € festgesetzt. Die Streitwertentscheidung des Landgerichts vom 26.01.2010 wird insoweit abgeändert.
Die Berufung ist nicht begründet.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|