Anforderungen an die Erfüllung der Rückgabepflicht durch den Mieter
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 26.07.2001 - Aktenzeichen 714 B C 582/00
DRsp Nr. 2003/16867
Anforderungen an die Erfüllung der Rückgabepflicht durch den Mieter
1. Der Mieter hat seine Rückgabepflicht nach Beendigung des Mietverhältnisses (§ 556 Abs. 1BGB) grundsätzlich erst dann erfüllt, wenn er dem Vermieter auch den letzten (Wohnungs-)Schlüssel ausgehändigt hat.2. Bis dahin schuldet der Mieter Nutzungsentschädigung gem. § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB, auch wenn er in dieser Zeit im Einvernehmen mit dem Vermieter noch die Wohnung renoviert.