OLG Brandenburg - Teilurteil vom 24.03.2010
3 U 117/09
Normen:
BGB § 566;
Fundstellen:
MietRB 2010, 194
Vorinstanzen:
LG Neuruppin - 2 O 68/06 10.7.2009,

Anforderungen an die Form des Vermieterwechsels in einem befristeten Gewerberaummietverhältnis

OLG Brandenburg, Teilurteil vom 24.03.2010 - Aktenzeichen 3 U 117/09

DRsp Nr. 2010/6331

Anforderungen an die Form des Vermieterwechsels in einem befristeten Gewerberaummietverhältnis

1. Die rechtsgeschäftliche Vereinbarung eines Vermieterwechsels ist formbedürftig gem. § 566 BGB. Die Form ist nur gewahrt, wenn alle Beteiligten ihre Absprache in derselben Urkunde niederlegen und ausdrücklich auf den Ursprungsvertrag Bezug nehmen. 2. Ein Nachtragsvertrag wahrt die Schriftform eines Mietvertrages nur dann, wenn sich aus der Gesamtheit der durch Bezugnahme zu einer gedanklichen Einheit verbundenen Vertragsurkunden sämtliche wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen ergeben.

Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 10.07.2009 - 2 O 68/06 -, soweit es der Beklagten gegenüber den Fortbestand der Vermieterstellung der Klägerin zu 2. über den 31.03.2006 hinaus festgestellt hat sowie hinsichtlich der Kostenentscheidung aufgehoben.