Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 10.07.2009 - 2 O 68/06 -, soweit es der Beklagten gegenüber den Fortbestand der Vermieterstellung der Klägerin zu 2. über den 31.03.2006 hinaus festgestellt hat sowie hinsichtlich der Kostenentscheidung aufgehoben.
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