Anforderungen an die Heizkostenabrechnung in einer Mehrhausanlage
KG, Beschluss vom 01.11.2004 - Aktenzeichen 24 W 221/03
DRsp Nr. 2006/9396
Anforderungen an die Heizkostenabrechnung in einer Mehrhausanlage
»1. Auch bei einer Mehrhausanlage mit zwei Heizzentralen muß in der Jahresabrechnung ein gemeinsamer Betrag für die Heizkosten ausgeworfen werden.2. Die Jahresabrechnung hat nicht anzugeben, ob Guthaben und Forderungen bestehen.3. Die Übersicht über die Instandhaltungsrücklage ist Bestandteil der Jahresabrechnung.«