Die Berufung des Klägers gegen das am 27.07.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Der Gebührenstreitwert des Berufungsverfahrens beträgt 13.800 EUR.
A.
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