Das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2010 wird geändert.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 21. November 2005 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung des Zinsvorteils aus einem zinsverbilligten Darlehen.
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