Auf die Rechtsbeschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe - Zivilkammer XI - vom 27. Oktober 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 1.404,12 €.
I.
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