Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Februar 2013 geändert und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen, soweit der Kläger höhere als ihm in diesem Urteil zugesprochene Leistungen begehrt.
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Die Beteiligten streiten um die Höhe der Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem
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