Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 10.03.2020 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht- Detmold, Az.
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz und des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 19.200,00 Euro festgesetzt.
I.
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