Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
II.Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner zu tragen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 € festgesetzt.
I.
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