OLG Hamm, vom 21.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 18 U 145/12
LG Bielefeld, vom 17.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 183/11
Anspruch des Insolvenzverwalters auf unentgeltliche Nutzung von durch den Gesellschafter an die Gesellschaft vermieteten Betriebsanlagen nach Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts; Geltendmachung einer Aussonderungssperre gegenüber einem mittelbaren Gesellschafter in der Insolvenz einer Gesellschaft; Anfechtung der Zahlung eines Nutzungsentgelts gegenüber dem Gesellschafter
BGH, Urteil vom 29.01.2015 - Aktenzeichen IX ZR 279/13
DRsp Nr. 2016/7972
Anspruch des Insolvenzverwalters auf unentgeltliche Nutzung von durch den Gesellschafter an die Gesellschaft vermieteten Betriebsanlagen nach Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts; Geltendmachung einer Aussonderungssperre gegenüber einem mittelbaren Gesellschafter in der Insolvenz einer Gesellschaft; Anfechtung der Zahlung eines Nutzungsentgelts gegenüber dem Gesellschafter
Nach Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts besteht kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf unentgeltliche Nutzung von Betriebsanlagen, die der Gesellschafter seiner Gesellschaft vermietet hat.Eine Aussonderungssperre kann in der Insolvenz einer Gesellschaft auch gegenüber einem mittelbaren Gesellschafter geltend gemacht werden. Das hierfür zu entrichtende Nutzungsentgelt bemisst sich nach dem Durchschnitt des im letzten Jahr vor Stellung des Insolvenzantrages anfechtungsfrei tatsächlich Geleisteten. Eine Aussonderungssperre scheidet aus, wenn der Überlassungsvertrag fortwirkt und der Gesellschafter gegenüber dem Insolvenzverwalter keine Aussonderung verlangen kann.Die Zahlung eines Nutzungsentgelts kann gegenüber dem Gesellschafter nicht als Befriedigung eines Darlehens, sondern nur als Befriedigung einer darlehensgleichen Forderung angefochten werden.
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