OLG Naumburg - Urteil vom 28.07.2022
2 U 4/22 Lw
Normen:
Kirchenverfassung EKM Art. 7; BGB § 596 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Wernigerode, vom 16.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Lw 8/20

Anspruch einer Evangelischen Kirchengemeinde auf Rückgabe einer verpachteten FlächeRechte der Verpächterin bei unberechtigter Nutzung der Pachtflächen

OLG Naumburg, Urteil vom 28.07.2022 - Aktenzeichen 2 U 4/22 Lw

DRsp Nr. 2023/1944

Anspruch einer Evangelischen Kirchengemeinde auf Rückgabe einer verpachteten Fläche Rechte der Verpächterin bei unberechtigter Nutzung der Pachtflächen

1. Zur Rechtsfähigkeit einer Evangelischen Kirchengemeinde nach der Kirchenverfassung der EKM. 2. Bei einer nicht frei zugänglichen und in ihren Grundstücksgrenzen nicht mehr erkennbaren Pachtfläche genügt zur Rückgabe der Pachtsache bei Pachtende nicht die einseitige Erklärung des Pächters, dass er ein Recht zum Besitz an diesen Flächen nicht mehr geltend mache. 3. Für die Zeit der unberechtigten Nutzung der Pachtflächen durch den Altpächter hat die Verpächterin einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe des mit dem Altpächter vereinbarten Pachtzinses und einen Anspruch auf weiteren Schadensersatz wegen der verspäteten Rückgabe in Höhe der Differenz zu dem mit dem Neupächter vereinbarten Pachtzins. 4. Ob der zuletzt genannte Schadensersatzanspruch weitere Schadenspositionen umfasst, hängt maßgeblich auch von den Regelungen des Landpachtvertrages mit dem Neupächter ab. 5. Ein etwaiger Anspruch der Verpächterin gegen den Altpächter auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen nach §§ 990 Abs. 1, 987 Abs. 1 BGB umfasst nicht die vom Altpächter erlangten betriebsbezogenen Agrarfördermittel.