LAG München - Urteil vom 19.01.2011
10 Sa 694/10, 10 Sa 696/10, 10 Sa 698/10
Normen:
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 15.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 35 Ca 733/10

Anspruch eines Bankangestellten auf Erteilung einer Versorgungszusage nach beamtenähnlichen Grundsätzen aufgrund betrieblicher Übung

LAG München, Urteil vom 19.01.2011 - Aktenzeichen 10 Sa 694/10, 10 Sa 696/10, 10 Sa 698/10

DRsp Nr. 2015/15340

Anspruch eines Bankangestellten auf Erteilung einer Versorgungszusage nach beamtenähnlichen Grundsätzen aufgrund betrieblicher Übung

1. Gewährt ein Arbeitgeber nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit mehr als 30 Jahre der weit überwiegenden Mehrzahl seiner Arbeitnehmer eine Zusage einer beamtenähnlichen Versorgung, entsteht eine betriebliche Übung auch dann, wenn der Erteilung der Versorgungszusage jedes Jahr ein Vorstandsbeschluss zugrunde lag und dabei einige wenige Arbeitnehmer ausgenommen wurden. 2. Dem Entstehen einer betrieblichen Übung steht in diesem Fall weder entgegen, dass es sich bei dem Arbeitgeber um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt noch dass in allen Arbeitsverträgen der Mitarbeiter bestimmt ist, dass auf Leistungen, die nicht in diesem Vertrag oder im Tarifvertrag festgesetzt sind, auch bei wiederholter Gewährung kein Rechtsanspruch besteht.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 15.06.2010 (Az.: 35 Ca 733/10) wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Abgabe eines Angebots für eine beamtenähnliche Versorgung.