Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.03.2020, Az.
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.11.2019, Az.
Im Übrigen werden das Versäumnisurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.11.2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen. Der Beklagte trägt jedoch die durch seine Säumnis entstandenen Kosten.
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