1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts vom 24. März 2020 -
Die Klage wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Berlin vom 9. Januar 2019 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Säumnis des Beklagten in erster Instanz, die dieser zu tragen hat.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
I.
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