Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 27.11.2015 gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26.11.2015 wird unter Zurückweisung der weitergehenden sofortigen Beschwerde der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert.
Unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - im Fall der Ordnungshaft zu vollstrecken an einem ihrer Vorstandsmitglieder - für jeden Fall der Zuwiderhandlung
einstweilen, längstens bis zur Rechtskraft einer Entscheidung in der beim Landgericht Frankfurt am Main eingereichten Feststellungsklage der X GmbH gegen den Antragsgegner (Aktenzeichen .../15) untersagt,
1. 2. a) b) 3.
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