1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.06.2021 verkündete Urteil der Zivilkammer 22 - Az.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 10.000,00 € festgesetzt.
I.
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