LAG Köln - Urteil vom 20.01.2012
10 Sa 804/11
Normen:
BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 13.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 935/11

Arbeitsentgelt; Anspruch auf Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen aufgrund betrieblicher Übung

LAG Köln, Urteil vom 20.01.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 804/11

DRsp Nr. 2012/7849

Arbeitsentgelt; Anspruch auf Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen aufgrund betrieblicher Übung

Zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Lohnbestandteile.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.05.2011 - 5 Ca 935/11 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen aus betrieblicher Übung.

Der Kläger war gemäß Arbeitsvertrag vom 31.07.1989 zunächst mit Wirkung ab dem 01.08.1989 bei der F GmbH als sogenannter Handler in F beschäftigt. Hieran schloss sich ab dem 01.01.2004 das Arbeitsverhältnis mit der F Inc. als Operations Agent gemäß dem Arbeitsvertrag vom 08.01.2004 an. In dem dreiseitigen Überleitungsvertrag vom 05.02.2009 des Klägers, der F Inc. und der Beklagten wurde unter anderem geregelt, dass die Beklagte mit Stichtag zum 01.05.2010 als Arbeitgeber in den Arbeitsvertrag des Klägers mit der F Inc. eintritt. Auf Seite 2 des Überleitungsvertrages vom 05.02.2009 ist in Absatz 1 Folgendes geregelt: