Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Darmstadt vom 30. März 2011 - 1 Ca 134/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Weitergabe einer Tariflohnerhöhung.
Der Kläger ist seit 29. Juli 1996 bei der Beklagten als Monteur, zuletzt mit einem monatlichen Bruttolohn von 2.214,48 EUR beschäftigt.
Die Beklagte errichtet, repariert und wartet stationäre Brandschutzanlagen. Sie hat ihren Sitz in A und unterhält an verschiedenen Standorten, unter anderem in B, sog. Business-Units.
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