1. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche. Hierzu heißt es in dem Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg vom 01.07.2011 - 3 Ca 47/09 - u.a. wie folgt:
Die am 11.03.1979 geborene Klägerin war zunächst auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 01.08.1999 seit diesem Tage als Angestellte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden bei dem Amt M.-Land beschäftigt.
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